Im Anschluss lässt er über den Beschlussvorschlag mit Erweiterung des CDU-Antrages ab-
stimmen:
Der Rat der Stadt Drensteinfurt beschließt,
1. von der Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife, unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C) gemäß § 25 Abs. 5 Grundsteuergesetz Abstand zu nehmen,
2. die Entwicklung der Rechts-, Haushalts- und Vollzugspraxis in anderen Kommunen weiterhin zu beobachten und
3. alternative Instrumente zur Baulandmobilisierung und Innenentwicklung zu priorisieren.
4. dass die Verwaltung im Jahr 2028 einen erneuten Sachstandsbericht zur Entwicklung der baureifen Grundstücke vorlegt, einschließlich der Anzahl inzwischen bebauter Grundstücke sowie neu hinzugekommener Grundstücke mit potenzieller Relevanz für die Grundsteuer C.
Abstimmungsergebnis:
Ja 13 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0