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Recht: Die Straßenreinigungssatzung zusammengefasst

31.08.2025
Drensteinfurt. In Drensteinfurt sorgt eine klare Regelung dafür, dass die Straßen sauber und sicher bleiben, wobei die Verantwortung zwischen der Stadt und den Anwohnern geteilt wird. Die Grundlage bildet eine Satzung von 1990, die zuletzt 2019 angepasst wurde. Sie legt fest, dass die Stadt die Reinigung vieler öffentlicher Straßen, Wege und Plätze übernimmt, insbesondere in den Ortslagen. Dazu zählen Fahrbahnen, Gehwege, Radwege und Bushaltestellen. Doch für bestimmte Bereiche, vor allem Gehwege und ausgewählte Fahrbahnteile, sind die Eigentümer angrenzender Grundstücke zuständig. Welche Straßenabschnitte das betrifft, ist in einem Verzeichnis geregelt, das Teil der Satzung ist.



Die Pflichten der Grundstückseigentümer sind genau umrissen. Mindestens einmal wöchentlich müssen die zugeteilten Gehwege und Fahrbahnteile gereinigt werden. Von April bis September ist dies bis zehn Uhr morgens erledigt, von Oktober bis März bis mittags. Schmutz und Unrat werden sofort entfernt, und Staubentwicklung soll vermieden werden. Liegt ein Grundstück an beiden Straßenseiten, reicht die Verantwortung bis zur Straßenmitte. Wer die Aufgabe nicht selbst übernehmen möchte, kann sie an Dritte delegieren, vorausgesetzt, eine Haftpflichtversicherung liegt vor und die Stadt stimmt zu – eine Zustimmung, die jederzeit widerrufen werden kann.



Im Winter kommen weitere Aufgaben hinzu. Gehwege müssen so von Schnee befreit werden, dass Fußgänger sicher gehen können. Bei Glätte sind gefährliche Stellen wie Übergänge oder Fahrbahnteile mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Salz oder auftauende Stoffe sind nur in Ausnahmen erlaubt, etwa bei Eisregen oder an riskanten Stellen wie Treppen oder steilen Wegen. Grünflächen und Baumscheiben dürfen nicht mit solchen Mitteln belastet werden. Schnee, der zwischen sieben Uhr morgens und acht Uhr abends fällt, wird sofort geräumt; nachts entstandene Glätte ist werktags bis sieben Uhr, an Feiertagen bis neun Uhr morgens zu beseitigen. An Haltestellen für Busse oder Schulbusse wird besonders sorgfältig gearbeitet, um einen sicheren Zugang zu gewährleisten. Der Schnee lagert am Gehwegrand oder, falls das nicht geht, am Fahrbahnrand, ohne Verkehr oder Abwassereinläufe zu behindern.



Das Straßenverzeichnis nennt Beispiele wie die Ahornstraße oder den Amselweg, wo Anlieger bestimmte Abschnitte pflegen, während die Stadt andere Bereiche übernimmt. Die Gebühren für die städtische Reinigung richten sich nach der Länge der Grundstücksfront und der Häufigkeit der Reinigungen, mit unterschiedlichen Sätzen je nach Straßenart – höher für Anliegerstraßen, niedriger für überörtliche Wege. Eigentümer haften gemeinsam, und bei Eigentumswechsel gilt die Gebühr ab dem Folgemonat für den neuen Besitzer. So bleibt Drensteinfurt durch das Zusammenspiel von Stadt und Anwohnern ein gepflegter Ort.



www.drensteinfurt.de öffnen (externer Link, Gültig am 31.08.2025)

 Eigenbericht

 drensteinfurt.de

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