NRW. In Nordrhein-Westfalen regelt das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Es gilt für alle Kinder, die einen Platz in solchen Einrichtungen in NRW nutzen, und definiert Eltern als die Erziehungsberechtigten. Das Kindergartenjahr orientiert sich am Schuljahr, beginnend am 1. August und endend am 31. Juli.
Jedes Kind hat Anspruch auf Bildung und Persönlichkeitsförderung, wobei die Familie die primäre Verantwortung trägt. Kindertageseinrichtungen ergänzen diese Förderung, orientieren sich am Wohl des Kindes und zielen darauf ab, jedes Kind individuell zu unterstützen. Sie verfolgen einen eigenständigen Bildungs- und Betreuungsauftrag und arbeiten eng mit den Eltern zusammen, die regelmäßig über die Entwicklung ihrer Kinder informiert werden.
Eltern haben die freie Wahl zwischen verfügbaren Betreuungsangeboten, wobei die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen besonders berücksichtigt werden. Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Behinderung oder Religion ist verboten. Kinder mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden, mit besonderem Fokus auf die individuellen Bedürfnisse.
Frühkindliche Bildung wird als aktiver Prozess verstanden, bei dem Kinder durch Selbstbildung und Umgebungseinflüsse lernen. Kindertageseinrichtungen schaffen anregende Umgebungen, die motorische, emotionale und soziale Kompetenzen fördern. Sprachliche Bildung ist zentral und wird durch kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation unterstützt, wobei Mehrsprachigkeit gefördert wird.
Kinder werden altersgerecht in Entscheidungen einbezogen, um ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Einrichtungen arbeiten nach einer pädagogischen Konzeption, die Themen wie Eingewöhnung, Sprachförderung und Elternzusammenarbeit umfasst. Die Entwicklung jedes Kindes wird regelmäßig dokumentiert und mit den Eltern besprochen.
Finanziell unterstützt das Land Kindertageseinrichtungen durch Kindpauschalen, die auf Betreuungsverträgen basieren. Die Förderung setzt eine Betriebserlaubnis und Bedarfsplanung voraus. Elternbeiträge sind für Kinder ab dem vierten Lebensjahr bis zur Einschulung entfallen, während für andere Altersgruppen sozial gestaffelte Beiträge erhoben werden können. Investitionskosten für Einrichtungen werden ebenfalls vom Land bezuschusst.
www.mkjfgfi.nrw öffnen (externer Link, Gültig am 31.08.2025)