Die Stadt Drensteinfurt hat die Arbeiten des Büros Imorde zur Kenntnis genommen und die Grundsätze zur zukünftigen Bürgerbeteiligung beschlossen. Es sollte einen jährlichen Bericht der Verwaltung zum Sachstand und möglichen weiteren Handlungspotentialen geben. Der Vorschlag wurde eintimmig beschlossen.
Basis der auswertung war eine Teilnahme von 105 Personen im Zeitraum vom 03.05.2022 bis 17.05.2022 auf der städtischen Webseite. Teilgenommen haben insbesondere 31 bis 65-jährige Personen, von denen 49% männlich gewesen seien und 51% weiblich. Sie gaben zu 59% an, dass die Möglichkeit zur Beteiligung an der gemeinsamen Gestaltung in Drensteinfurter ihnen sehr wichtig sie, 40%, dass sie ihnen wichtig sei und 4 stimmten mit "weniger wichtig". Es dürfte aber in der Natur der Sache liegen, dass niemand abstimmt, dem die Beteiligung "gar nicht wichtig" ist.
Es gab neben den bisherigen Teilnahmeformen Wünsche nach Befragungen (> 80%), Öffentlichen Veranstaltungen (> 60%), Ideenwerkstätten (> 40%) und einen Bürgeinnenrat (> 30%). Von den Befragten hatten weniger als 30% den Eindruck, ausreichend über die Beteiligungsmöglichkeiten der Stadt Drensteinfurt informiert zu werden; knapp über 50% antworteten mit "teils/teils". ca 40% antworteten ausdrücklich mit nein.
Es gab die wünsche, über Lokalpresse, die Städtische webseite, eine Städtische App, Newsletter, Facebook und Instagram unterrichtet zu werden. Beinahe 100% gaben an, digital informiert werden zu wollen.
9.
Vorstellung Handlungsempfehlungen für Bürgerbeteiligung in der Stadt Drensteinfurt
Vorlage: I/129/2022
Vortrag anhand der Vorlage durch die Verwaltung.
Jens Imorde, Geschäftsführer der Firma Imorde, stellt anhand einer Präsentation die Handlungsempfehlungen für die Bürgerbeteiligung der Stadt Drensteinfurt vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Anschließend erfolgt eine rege Diskussion.
Herr Stude beantragt für die SPD-Fraktion die Ergänzung der Beschlussvorlage, dass einmal jährlich über den aktuellen Sachstand berichtet wird und die Verwaltung ggf. Handlungspotentiale aufgezeigt.
Frau Salomon beantragt für die CDU-Fraktion daraufhin eine Beschlussänderung. Ihr Beschlussvorschlag lautet wie folgt: „Der Status quo zum Umgang mit sowie die
Anforderungen an Bürgerbeteiligung werden zur Kenntnis genommen und die erarbeiteten Grundsätze zur künftigen Bürgerbeteiligung beschlossen. Die Änderung soll um den Ergänzungsvorschlag von Herrn Stude erweitert werden.“
Der Rat fasst anschließend den folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt den Status Quo zum Umgang mit und die Anforderungen an Bürgerbeteiligungen zur Kenntnis und beschließt die erarbeiteten Grundsätze zur zukünftigen
Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung wird einmal jährlich über den aktuellen Sachstand bei den Bürgerbeteiligungen berichten und zeigt gegebenenfalls Handlungspotentiale auf.
Abstimmungsergebnis:
Ja 27 Nein 0 Enthaltung 0 Niederschrift zur Ratssitzung vom 20.06.2022
FAZIT: Formelle und informelle Beteiligung
• Angebote sind vorhanden
• Interesse bei persönlicher Betroffenheit
• Intransparente Prozessdarstellung
• Resonanz sinkend
• Personelle Engpässe
• Unklare Beteiligungsmöglichkeiten
• Öffentlichkeitsarbeit ausbaubar
FAZIT: Digitale Beteiligung
• Beteiligung ist wichtig
• Digitale Informationen werden bevorzugt
• Unzureichende Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
• Bürgerbefragung bevorzugt
• Neue Erfahrungen – neue Fehler
MERKMALE Bürgerbeteiligung in Drensteinfurt
• Sie ist inklusiv
• Sie ist ressourcenschonend
• Sie nimmt die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ernst
• Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Demokratiebildung
• Sie ist vertrauensvoll
• Sie zwingt keinen
• Sie ist offen für Kritik
Weiteres Vorgehen Digitale Beteiligung
• Web-Formulare
• Keine Plattform für alles
• Zentrale Verortung
• Digital und Analog
• Optional: Push-Nachrichten
HANDLUNGSEMPFEHLUNG: Authentizität
Informelle Beteiligungsverfahren sollen dann stattfinden, wenn die Ergebnisse aus den Beteiligungsformaten in Entscheidungsprozessen Berücksichtigung finden können. Getroffene Entscheidungen durch den Rat sollen für die Bürgerinnen und Bürger, wenn möglich, nachvollziehbar dargelegt werden.
HANDLUNGSEMPFEHLUNG: Transparenz
Die Absicht einer initiierten Bürgerbeteiligung muss für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer deutlich erkennbar sein. Prozesse, von der Idee zur Umsetzung, werden klar kommuniziert und Informationen frühzeitig zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der durchgeführten Beteiligungsmaßnahmen werden auf der städtischen Website bzw. an geeigneter Stelle zur Verfügung gestellt.
HANDLUNGSEMPFEHLUNG: Politische Bildung
Die Bürgerinnen und Bürger werden über ihren Handlungsspielraum und ihre Rolle im Prozess aufgeklärt. Die Ergebnisse der durchgeführten Beteiligungsmaßnahmen werden auf der städtischen Website zur Verfügung gestellt
HANDLUNGSEMPFEHLUNG: Öffentlichkeitsarbeit
Die Bewerbung von Beteiligungsprozessen soll auf unterschiedlichen Kanälen, sowohl digital als auch analog, erfolgen.
HANDLUNGSEMPFEHLUNG: Projektbezogene Beteiligung
Die Beteiligungsformate werden an die jeweiligen Projekte und Anlässe individuell angepasst, um somit eine zielgruppenspezifische Ansprache und Methodenauswahl treffen zu können.
HANDLUNGSEMPFEHLUNG: Optimierung
Beteiligungsverfahren werden evaluiert, sodass Fehler oder Unklarheiten erkannt werden können und positive Aspekte und Feedbacks auf der Teilnehmerschaft in weitere Beteiligungsformate einfließen können
HANDLUNGSEMPFEHLUNG: Optimierung (optional)
Für einen regelmäßigen Austausch und die Weiterentwicklung von Bürgerbeteiligungsmaßnahmen wird die Gründung einer Arbeitsgruppe empfohlen, die aus Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichen Fachbereiche sowie Interessierten Bürgerinnen und Bürgern und politischen Vertreterinnen und Vertretern besteht. In dieser können stattgefundene Beteiligungsverfahren reflektiert, Stärken und Schwächen herausgestellt und gemeinsam an Lösungen gearbeitet werden. Anlage zur Niederschrift der Ratssitzung vom 20.06.2022
Stand heute (02/2026) ist von dieser beschlossenen Bürgerbeteiligung eigentlich nichts zu sehen. Hoffen wir, dass der Beschluss nunmehr - nach 4 Jahren - zeitnah umgesetzt wird.