Drensteinfurt. Die Satzung für die Schulbetreuung ist verabschiedet und tritt ab 2026 in Kraft.
Die Offene Ganztagsschule (OGS) an der Kardinal-von-Galen-Grundschule Drensteinfurt, der Katholischen Grundschule Rinkerode und der Lambertus-Grundschule Walstedde bietet eine verlässliche Betreuung für Schülerinnen und Schüler. Sie umfasst die Über-Mittag-Betreuung (UMB) bis 16:00 Uhr (optional 15:00 Uhr) sowie die Bis-Mittag-Betreuung (BMB) als Zusatzangebot bis zum Ende der 6. Unterrichtsstunde (Drensteinfurt 13:25 Uhr, Rinkerode 13:20 Uhr, Walstedde 13:00 Uhr). Die Teilnahme ist freiwillig, und die Inhalte sowie der Umfang der Betreuung werden gemeinsam von der Schulleitung, der Stadt Drensteinfurt und dem Träger gestaltet. Das Angebot gilt für das Schuljahr vom 1. August bis 31. Juli.
Während bestimmter Zeiten bleibt die OGS geschlossen: in der vierten bis sechsten Woche der Sommerferien, in den Weihnachtsferien, in der zweiten Woche der Oster- und Herbstferien, in den Pfingstferien, am Rosenmontag sowie an gesetzlichen Feiertagen. An pädagogischen Planungstagen oder beweglichen Ferientagen können Kinder bei einer Mindestanzahl von fünf Anmeldungen in einer anderen Grundschule betreut werden. Eine Anmeldung für einzelne Tage ist zwei Wochen, für Ferien vier Wochen im Voraus erforderlich. Die BMB ist während der Ferien nicht verfügbar.
Die OGS steht grundsätzlich nur Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schule offen. Eine Anmeldung erfolgt schriftlich bis zum 1. März, im laufenden Schuljahr nur in begründeten Ausnahmefällen. Die Anmeldung gilt für ein Schuljahr und verlängert sich automatisch, sofern keine Kündigung drei Wochen vor Schuljahresende erfolgt. Eltern werden eingeladen, an Elterngesprächen und Elternabenden teilzunehmen. Eine Randstundenbetreuung von 7:00 bis 8:00 Uhr und 16:00 bis 17:00 Uhr kann über das MÜTTERZENTRUM soziales Netzwerk gGmbH organisiert werden, sofern mindestens fünf Kinder teilnehmen. Eine Beförderung nach der Betreuung wird nicht angeboten.
Eine vorzeitige Abmeldung ist nur in Ausnahmefällen wie einem Schulwechsel oder Umzug möglich. Ein Ausschluss kann bei unangemessenem Verhalten, fehlender Zusammenarbeit, falschen Angaben, Zahlungsverzug, unregelmäßiger Teilnahme, fehlender Sauberkeitserziehung oder ausstehendem Masernimpfschutz erfolgen. Eltern sind verpflichtet, ihre Einkommensverhältnisse schriftlich anzugeben. Der monatliche Beitrag für die OGS variiert je nach Einkommen zwischen 0 und 228 Euro, für die BMB beträgt der halbjährliche Beitrag 0 bis 300 Euro. Beiträge ab einem Jahreseinkommen von 39.000 Euro steigen jährlich um 3 %.
Für Geschwisterkinder wird der Beitrag für das erste Kind auf 30 % reduziert, weitere Kinder sind beitragsfrei. Die Beiträge für die OGS werden monatlich, für die BMB halbjährlich an die Stadtkasse Drensteinfurt gezahlt. Die Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung vom 1. August 2024.